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Geschützte Leistungen

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerker ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen:

  • Es besteht eine Forderung aus Arbeitsleistung.
  • Die Arbeitsleistung hatte die Lieferung von Material und Arbeit oder die Leistung von Arbeit allein zu einer Baute (oder einem andern Werk) auf einem Grundstück zum Inhalt.
  • Die Arbeitsleistung darf keine rein geistige sein, sondern muss physisch in Erscheinung treten.
  • Schuldner der Forderung kann der Grundeigentümer oder ein anderer Auftraggeber sein.

Arbeitsleistungen, die zum Eintrag berechtigen, sind z.B.:

  • Abbrucharbeiten
  • Neubauarbeiten
  • Erneuerungsarbeiten
  • Massgefertigte Baugerüste

Merke:

Bei Grenzfällen muss die Berechtigung im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände beurteilt werden.

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