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Bauhandwerkerpfandrecht

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Verhältnis zu anderen Grundpfandrechten

Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pfandstelle nach Alterspriorität

Grundpfandrechte erhalten bei ihrem Eintrag ins Grundbuch eine feste Rangierung. Dieser Rang ist bei einer Zwangsverwertung von Bedeutung. Die erstrangierten Pfandrechte werden vorab befriedigt, nachgehende Pfandrechte sind einem (höherem) Verlustrisiko ausgesetzt. Es gilt dabei der Grundsatz, dass die zeitlich zuerst eingetragenen Pfandrechte später eingetragenen Pfandrechten vorgehen. Diesem Grundsatz der Alterspriorität steht der Grundsatz der offenen Pfandstelle entgegen. Wurde durch das Löschen eines Pfandrechtes ein Rang frei, so rücken die nachfolgenden Pfandrechte nicht nach. Dadurch kann ein später eingetragenes Pfandrecht früher eingetragenen im Rang vorgehen.

Verhältnis unter mehreren Bauhandwerkerpfandrechten

Wird von verschiedenen Handwerkern oder Unternehmern der Eintrag eines Pfandrechts verlangt, so sind diese Pfandrechte untereinander gleichberechtigt. Zwar werden sie nicht wirklich im selben Rang plaziert; unabhängig von ihrem Rang erhalten die Gläubiger eines Bauhandwerkerpfandrechts jedoch denselben (prozentualen) Anspruch auf Befriedigung aus dem Grundpfand. Die Bauhandwerkerpfandrechte sind untereinander also gleichberechtigt.

Vorrecht gegenüber vorgehenden Grundpfandgläubigern

(i.d.R. gegenüber Banken)

War die Parzelle bereits im Übermass belastet, bevor es zum Eintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts kam, so gilt folgendes: Wenn die Belastung in für den Grundeigentümer erkennbarer Weise zum Nachteil der Handwerker zustande kam und die Handwerker bei der Pfandverwertung nicht voll befriedigt wurden, steht den Handwerkern eine Forderung gegen die vorgehenden Grundpfandgläubiger zu. Die Forderung besteht im Fall eines Neubaus in dem Betrag, als die vorgehenden Grundpfandgläubiger über den Wert des Bodens hinaus entschädigt wurden. Bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden ist der Wert des Gebäudes massgebend, den dieses vor der wertvermehrenden Arbeit hatte.

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