Das Gesetz sieht zu Gunsten der Handwerker und Unternehmer einen besonderen Schutz vor für den Fall, dass sie nach verrichteter Arbeit an einem Bau ihren verdienten Lohn – egal aus welchem Grund – nicht erhalten.
Das Gesetz behält für diese Fälle vor, dass die Handwerker bzw. Unternehmer zur Sicherung ihrer Ansprüche ein Grundpfandrecht errichten lassen können. Das Grundpfandrecht geht zu Lasten des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes, worauf sich das Werk befindet, das durch die Handwerker bzw. Unternehmer errichtet oder bearbeitet wurde.
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