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Bauhandwerkerpfandrecht

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BAUPFANDABWEHR

Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Baupfandabwehr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Informationen auf dieser Website richtet sich an Grundeigentümer, Vermieter, Bauherren und Total- oder Generalunternehmer.

Die Materie des Bauhandwerkerpfandrechts ist äusserst komplex.

Obwohl 8 abstrakte Vorraussetzungen bestehen,

  1. Eine geschützte Leistung ((Handwerks-)Arbeit und/oder Material),
  2. erledigt durch einen pfandberechtigten Unternehmer,
  3. auf dem belasteten Grundstück,
  4. des aktuellen Grundeigentümers,
  5. die Wahrung der Viermonatsfrist seit der letzten wesentlichen Arbeit,
  6. eine ausgewiesene Pfandsumme,
  7. die Eintragung im Grundbuch
  8. und das Nichtvorhandensein einer alternativen Sicherstellung.

… sind die Entstehung des Pfandrechtsanspruchs, der weitere Bauverlauf und das zweckmässige Vorgehen für eine Streitbeilegung, Ablösung oder Ausprozessierung stark einzelfallabhängig.

Für ein richtiges Vorgehen…

  • zur Abwehr unberechtigter Bauhandwerkerpfandrechte
  • zur Verhinderung eines neuen Fristenlaufs der Viermonatsfrist
  • zur Vermeidung einer Doppel- oder Dreifachzahlung
  • zur Herstellung der Handlungsfähigkeit (Weiterverkauf der Immobilie)
  • zur Beschleunigung
  • zur Kostenminimierung

… gibt es trotzdem gewisse Prinzipien, auf die nachfolgend eingegangen wird.

News rund um Immobilien und Eigentum in der Schweiz

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