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Bauhandwerkerpfandrecht

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Fazit Baupfandabwehr

Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Baupfandabwehr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Analyse der Sach- und Rechtslage
  2. Festlegung der Ablösungs- oder Abwehr-Strategie unter Berücksichtigung
    1. der Abwehrchancen
    2. des Risikos eines neuen Fristenlaufs der Viermonatsfrist
    3. der Vermeidung einer Doppel- oder Dreifachzahlung
    4. der Handlungsinteressen (Weiterverkauf der Immobilie)
    5. des Beschleunigungsgedankens
    6. der Kostenaspekte.
  3. Kommunikation mit dem Baupfandberechtigten und ev. weiteren am Bau Beteiligten, sofern und soweit daraus keine Nachteile für sich entstehen
  4. Verhandlung anstatt Prozessführung
  5. ggf. Konsolidierung des Erreichten durch eine Vereinbarung.

Um alle Unwägbarkeiten im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen, empfiehlt sich in aller Regel eine Individual-Beratung.

Mandatieren Sie Ihren Berater zuerst nur mit der Ueberprüfung von Analyse (1) und Strategie (2). Die kostenaufwändigere Umsetzung (3-5) können Sie in aller Regel auch selber erledigen, es sei denn die Sache sei bereits gerichtshängig. Stossen Sie an Ihre Grenzen, können Sie sich immer noch assistieren bzw. weiter beraten oder durch Ihren Berater vertreten lassen.

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