Herstellung der Handlungsfähigkeit (Weiterverkauf der Immobilie) durch (unbefristete) Sicherheitsleistung ans Gericht als Surrogat für das dann zu löschende Bauhandwerkerpfandrecht mittels
- Realsicherheiten wie
- Barkaution
- Hinterlage Sparheft
- Hinterlage Wertpapiere
- Grundpfandtitel zu Lasten eines anderen Grundstückes
- Personalsicherheiten wie
- Bankgarantie
- Bankbürgschaft
- etc.